In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Bauausschusses am 06.Fe.2025 wurde ein neu projektierte Windkraftanlage (WKA) in Undenheim vorgestellt. Es handelt sich hierbei um eine 6,8 MWatt Anlage mit einer Nabenhöhe von 179m und einem Rotordurchmesser von 175m (Gesamthöhe 266,5m) welche in ca. 936m Abstand zur Dr.-de-Millas-Str. südlich von Undenheim auf einer Weißfläche erstellt werden soll (siehe Kartenausschnitt).
Zur Erklärung: Flächen für WKA‘s werden in Sonderbaufläche Windenergie (schraffierte Fläche) und Weißflächen Windenergie (gepunktete Fläche) unterschieden. Sonderbauflächen Windenergie sind Vorrangflächen, auf denen nach §6WindBG Verfahrenserleichterungen für die Errichtung von WKA‘s angewendet werden. So sind z.B. im Genehmigungsverfahren keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.
Weißflächen hingegen sind keine vorrangigen Flächen zur Windenergiegewinnung aber trotzdem zulässig (keine Ausschlusswirkung), wobei die Verfahrenserleichterungen nach §6WindBG nicht anzuwenden sind. Daher müssen für WKA‘s auf Weißflächen sowohl Umweltverträglichkeitsprüfung als auch artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.
Die CDU Undenheim wird sich dafür einsetzen dass hier eine bürgerfreundliche Lösung angestrebt wird. So hatte die CDU als einzige Fraktion im VG-Rat gegen den derzeit gültigen Mindestabstand von 900m zur Bebauungsgrenze votiert und sich für eine Mindestabstand von 1.100m ausgesprochen.