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Standpunkte der CDU zu den verkehrsberuhigten Bereichen

Aufgrund von Bürgerbegehren unter Einbeziehung von Unterschriftenaktionen wurden Anträge für verkehrsberuhigte Bereich in diversen Straßen im Gemeindegebiet gestellt. Diese wurden sowohl im Bauausschuß als auch im Gemeinderat diskutiert und allesamt abgelehnt. Da wir nicht mit allen Entscheidungen der Gremien einverstanden sind und dies auch zum Ausdruck gebracht haben, möchten wir hier die Gelegenheit nutzen und unsere Standpunkte zu den verkehrsberuhigten Bereichen darlegen.

1. Rüttelschwellen in der Straße "Am Eisweiher"

Wir befürworten diese Initiative der Anwohner, da es der Wunsch fast aller Anwohner der Straße ist. Die Anwohner sind sich der erhöhte Lärm- und Schadstoffemission bewusst. Da die Straße fast ausschließlich von den Anwohnern und Lieferdiensten genutzt wird, und somit eine Beeinträchtigung von anderen Mitbürgern ausgeschlossen ist, sehen wir keinen Grund dem Antrag der Anwohner nicht statt zu geben.

2. Verkehrsberuhigter Bereich in den Straßen "Am Goldbach" und "Mühlweg"

Auch hier befürworten wir die Initiative der Anwohner, da sich fast alle Anwohner für eine Verkehrsberuhigung ausgesprochen haben. Es handelt sich um keine Durchfahrtsstraße im eigentlichen Sinn, wodurch eine Beeinträchtigung andere Mitbürger nur bedingt erfolgt und durchaus als zumutbar erachtet werden kann. Außerdem können wir der Argumentation der Anwohner durchaus folgen, dass aufgrund der engen Straßenverhältnisse ohne Bürgersteig und Bebauung bis direkt an die Straße die Anwohner bei verlassen Ihres Grundstücks direkt auf der Straße stehen, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

3. Verkehrsberuhigter Bereich im Baugebiet "Am Spess I, II, III, IV"

Ursprünglich wurde die Verkehrsberuhigung nur für eine bestimmte Straße im Baugebiet von den Anwohnern gefordert. Allerding wurde im Laufe des Verfahrens der Antrag von der Verwaltung auf das gesamte Baugebiet "Am Spess" ausgeweitet. Dies können wir in dieser Form nicht unterstützen, da es zum einen aus unserer Sicht einige negative Aspekte zu berücksichtigen gilt.

  • Wegen des Parkverbots im verkehrsberuhigten Bereich müssten die Anwohner in den Randbereichen des Baugebietes parken, was zum einen für die Fahrzeugführer als auch für die Anwohner in den Randbereichen zu Beeinträchtigungen führen würde.
  • Durch eine generelle Verkehrsberuhigung im gesamten Baugebiet würde die Bedeutung der Verkehrsberuhigung im Bereich des Spielplatzes verloren gehen. Die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer lässt mit zunehmender Dauer der Verkehrsberuhigung nach.
  • Je nach Streckenlänge die im verkehrsberuhigten Bereich zurückgelegt werden muss, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 7km/h eingehalten wird.