Unser Team für Undenheim

 
 

Sommerhütte Undenheim am 17.5.2023 um 19:30 vom Bürgermeister in einer Vereinsringsitzung mündlich abgesagt.

 
Erlass Gebühren Schankerlaubnis.


Was schon viele Jahre ein Ärgernis war, haben wir im Januar 2023 mit einem Antrag aufgegriffen.


Wir hatten in der Verbandsgemeinde die Gebührenbefreiung für eine Schankerlaubnis für Ortsvereine in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz beantragt.


Die Verbandsgemeinde teilte mit, dass dies nicht möglich sei. Wir waren hartnäckig und hatten auf den §6 LGebG Gebührenverzeichnis verwiesen der für bestimmt Arten von Amtshandlungen aus Gründen des öffentlichen Interesses von der Festlegung einer Kostenpflicht absehen kann.


Das Finanzministerium RLP hat zu dem Vorgang nun formal mit Schreiben vom 27.4.2023 geantwortet an die Verbandsgemeinde geantwortet. Anfrage und Schreiben finden Sie anbei.


Gemäß Bescheid Finanzministerium werden die Vereine, die unser geschätztes Brauchtum zumal in Rheinhessen engagiert leben, mit Gewerbetreibenden gleichgestellt.


Unsere Gesetze passen nicht zum Brauchtum - schon gar nicht in Rheinhessen.


Nun soll die Gemeinde auch noch eine Baugenehmigung für den Weinstand einholen nur weil der Weinstand länger als ein Monat betrieben wird. Damit sind enorme zusätzliche Auflagen verbunden.

 Weinstand Undenheim, Bild 13.5.2023


Was nützen die ganzen Lobesgesänge aufs Ehrenamt und die Wichtigkeit der Vereine, wenn die Bürokratie sich wie eine Krake ausbreitet und die Vereinsaktivitäten erstickt.

17.5.2023: Negativbescheid der Verbandsgemeinde zum Antrag einer Schankerlaubnis (beantragt wie in den Vorjahren).

Auszug:
...leider können wir für den eingereichten Gestattungsantrag (beantragter Hüttentermin 10.6.2023) keine Genehmigung erteilen.


Im Rahmen einer Dienstbesprechung der Ordnungsämter wurden wir vom Wirtschaftsministerium darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen ohne besonderen Anlass keine Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erteilt werden dürfen.


Der Betrieb eines Weinstandes stellt keinen besonderen Anlass im Sinne des § 12 Gaststättengesetz dar. Für den künftigen Betrieb der Hütte in Undenheim ist eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG erforderlich.


17.5.2023

 
Die Undenheimer Hütten am Wiegand-Will-Platz, die ab Samstag 20.5.2023 starten sollten wurden gestern in einer Vereinsringsitzung vom Bürgermeister abgesagt.


Mündliche Begründungen: Keine Schankgenehmigungen ohne besonderen Anlass, fehlende Baugenehmigung, Denkmalschutz.


1. die gesetzlichen Regelungen haben sich nicht geändert, das Format der Hütten ist wie in den Vorjahren.


Die Gründe für die Absage, die Kurzfristigkeit und die Art und Weise sind nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel.


Reaktion:
Der Vereinsring Undenheim meldet am 17.5.2023  eine öffentliche Veranstaltung an für die Vereine TV Undenheim, BFU, BI Alter Ortskern, CDU, UFL, Dorfförderverein, Radsportverein, MGV 1894, GV 1862, VFR Undenheim, Ev. Posaunenchor - wöchentliche Treffen auf dem Will-Platz zur Heimat- und Kulturpflege mit Rundgängen und Informationen zur Ortsgeschichte. Start 27.5.2023.


Der Antrag auf Schankerlaubnis wurde von der VG Rhein-Selz versagt.


19.5.2023 CDU Undenheim legt Widerspruch gegen abgelehnte Schankerlaubnis bei der Verbandsgemeinde ein.


Anfrage der CDU im RLP Landtag vom 5.5.2023.


26.5.2023 Antwort des Wirtschaftsministerium auf die Anfrage von Thomas Barth MdL


26.5.2023 Mitteilung von Jan Metzler MdB und Thomas Barth MdL RLP


„Mobiler Weinausschank gehört zur Weinkultur in Rheinhessen und muss uns erhalten bleiben“ // MdL Thomas Barth und MdB Jan Metzler setzen sich für Weiterbetrieb der örtlichen Weinveranstaltungen ein


RHEINHESSEN. Mobile Weinstände in den Weinbergen, aber auch die zahlreichen Dorf- und Winzerfeste, gehören in den Sommermonaten zur rheinhessischen Lebensart dazu und sind Teil der hiesigen Identität. In den vergangenen Monaten hat sich die Genehmigung von niederschwelligen und ehrenamtlichen Weinevents in Rheinhessen jedoch zunehmend schwieriger gestaltet. Die örtlichen Ordnungsbehörden haben vielerorts Genehmigungen zurückgezogen oder nicht mehr erteilt. Hintergrund ist eine strengere Auslegung des Bau- und Gaststättenrechts. Der Landtagsabgeordnete Thomas Barth und der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler, beide aus Rheinhessen, setzen sich für den Erhalt der Weinveranstaltungen ein.


Die aktuellen Maßnahmen beeinträchtigen nicht nur das Zusammentreffen von Menschen in einer geselligen und sorglosen Atmosphäre, sondern erschweren auch das ehrenamtliche Engagement. „Viele dieser Weinstände werden ehrenamtlich von Ortsvereinen betrieben. Der Erlös kommt den bewirtschaftenden Vereinen oder sozialen Zwecken innerhalb der Ortsgemeinde zugute“, erklärt der rheinhessische Landtagsabgeordnete Thomas Barth. Rheinland-Pfalz habe sich stets als Bundesland präsentiert, in dem das Ehrenamt eine bedeutende Funktion hat und der Wein eine wesentliche Rolle im Tourismus einnimmt. „Es ist daher äußerst bedenklich, wenn Weinausschänke wie an der Hiwweltour, an Radwegen und auch auf den Dorfplätzen an bau- oder gaststättenrechtlichen Hindernissen scheitern. Hier läuft offensichtlich etwas falsch, denn diese Veranstaltungen sind von großer Bedeutung für die Region und ihre Bewohner“, fügt Barth hinzu. Wein und Geselligkeit gehören einfach zum grundlegenden Bestandteil der rheinhessischen Lebensart.


Gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Jan Metzler unterstützt Barth die Initiativen für den Weiterbetrieb der temporären Weinstände und -events. „Unsere ansässigen Winzer und Ehrenamtliche stellen mit vielen guten Veranstaltungen und Konzepten immer wieder ihre Kreativität und Leidenschaft unter Beweis - davon lebt unsere Gemeinschaft“, sagt Metzler. „Das sollten wir fördern und diesen Initiativen nicht zusätzlich Steine in den Weg legen.“
Thomas Barth hat sich daher bereits Anfang Mai mit einer Anfrage an das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium gewandt. „Wir möchten von der Landesregierung wissen wie diese regionaltypischen Weinveranstaltungen, die unseren ländlichen Raum mit Leben füllen, mit den behördlichen Auflagen in Einklang gebracht werden können“, so Barth.


Metzler betont, dass man mit den zuständigen Institutionen und Verantwortlichen bereits in einem offenen Austausch stehe. Es sei wichtig, dass die Menschen auch weiterhin diese Möglichkeit haben, sich in einer freudigen und unbeschwerten Atmosphäre zu treffen, den Wein zu genießen und die rheinhessische Lebensart zu pflegen. Gerade solche Ansätze tragen dazu bei, dass das Ehrenamt floriere und sich der Tourismus in Rheinhessen weiterhin entfalten könne.


31.5.2023 Demonstration in Undenheim  gegen die neue Auslegung - nicht Gestattung von Schankgenehmigungen für Vereine. Undenheim steht exemplarisch für die ganze Region.


Die CDU fordert:


1. Schankerlaubnis für Vereine: wie früher weiter genehmigen; Gesetze und Auslegungen zur Schankerlaubnis wurden laut RLP Wirtschaftsministerium nicht geändert, nicht verschärft.


2. RLP Gesetzeslage und Auslegungen für Schankerlaubnisse für Vereine ans Brauchtum anpassen


3. Angebot des RLP Wirtschaftsministeriums zur Diskussion und Lösungsfindung für Gestattungen von Schankerlaubnissen annehmen.


13.6.23 / 18 Uhr Fortsetzungsdemonstration in Dexheim an der „Giggel-Tankstelle“


16.6.2023 die Weinhütten in Undenheim und Dexheim werden von der VG ab sofort wieder genehmigt. Weitere Details folgen sobald diese bekannt sind.


Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.

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