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Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Ergänzung von Januar 2023

In der Ausschusssitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Dezember wurde die Satzung für die Wiederkehrenden Beiträge nochmals besprochen. In diesem Zusammenhang wurde der Antrag gestellt den Anteil der Gemeinde von 30% auf 35% zu erhöhen um somit eine vermeintliche Entlastung der Anlieger herbeizuführen, da sich deren Anteil dann von 70% auf 65% reduziert. Dies wurde befürwortet und in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung  mehrheitlich beschlossen. Diese Umverteilung wird dazu führen, dass sich der Gemeindehaushalt in Jahren in denen eine Instandsetzung von Straßen oder deren Beleuchtung geplant ist weiter erhöhen wird. Sollte dies dazu führen dass die Gemeinde einen negativen Haushalt ausweisen muss, werden die Aufsichtsbehörden die Verwaltung dazu auffordern entweder Einsparpotentiale aufzuzeigen, oder, sollte das nicht möglich sein, die Steuerhebesätze anzupassen. Da sich der  Gemeindehaushalt im wesentlichen durch die Einnahmen aus Steuern von Mitbürgern und Unternehmen der Gemeinde finanziert, werden die Kosten am Ende doch wieder bei den Anliegern landen.

Ergänzung vom 30.Se.2022

Auf unsere Anfrage haben wir von der Gemeindeverwaltung die folgende Antwort erhalten. 

Am Donnerstag den 06.Oc.2022 ab 19:00 findet diesbezüglich in der Goldbachhalle eine Einwohnerversammlung statt in der sich alle interessierten Bürger informieren können.

Ergänzung vom 26.Au.2022

Die CDU Fraktion hat zu diesem Thema nun auch einen offiziellen Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.


Im Mai 2020 wurde von der SPD geführten Landesregierung Rheinland-Pfalz die Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages zum 01.Jan. 2024 beschlossen. Da auch die Gemeinde Undenheim bisher den Einmalbetrag als Abrechnungssystem verwendet, muss bis zum 31.Dez. 2023 eine neue Satzung zur Regelung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erstellt und verabschiedet werden. Ein erster Satzungsentwurf wurde in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bauausschusses am 23.Sep. 2021 vorgestellt. Obwohl viele Ausschussmitglieder noch Klärungsbedarf sehen wurde der Entwurf in der Gemeinderatssitzung am 29.Apr. 2022 zur Abstimmung vorgelegt. Wie zu erwarten war, wurde der Satzungsentwurf wieder in den Finanz- und Haushaltsausschuss verwiesen, da die offenen Punkte immer noch nicht ausreichend geklärt wurden. Auch aus Sicht der CDU sind hier noch folgende offenen Punkte zu klären bzw. zu erledigen.

  1. Erstellung einer Vorschau über die nächsten 10 oder besser noch 20 Jahre. Welche Straßen sind in diesem Zeitrahmen zu erneuern und welche Kosten wird das verursachen.
  2. Basierend hierauf eine Musterberechnung. Welche Kosten sind von den Bürgern der Gemeinde zu tragen.
  3. Eine Bürgerversammlung um sowohl die Satzung als auch die Modellrechnung zu erläutern.
  4. Und Schlussendlich eine Klärung der Systematik. Wann muss eine Straße erneuert werden? Nach einer bestimmten Zeit, z.B. alle 20 Jahre oder nach eine bestimmten Schädigungsgrad oder nach anderen Gesichtspunkten. Wer legt wie fest, wann eine Straße zu erneuern ist.
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